...,dass Stetigförderer ab einer Höhe von 1 m als nicht übersteigbar gelten?

 

Die C-Norm DIN EN 619 „Stetigförderer und Systeme – Sicherheits- und EMV-Anforderungen an mechanische Fördereinrichtungen für Stückgut“ bietet hier zahlreiche Informationen und zeigt typische Gefährdungen auf. Eine Schutzumhausung mit nur einem Meter Höhe sollte nicht ohne weitere Maßnahmen eingesetzt werden, um übersteigen zu verhindern.

 

Wie sieht es nun aus bei einem Durchbruch in der Schutzumhausung für ein Förderband?

In den Anhängen der Norm ist beschrieben, dass der Stetigförderer ortsfest montiert werden muss. Unter und neben dem Förderer muss der Zugang verhindert werden z.B. durch eine trennende Schutzeinrichtung. Der Förderer muss so aufgebaut werden, dass ein Übersteigen verhindert wird. Ist nun die Fördertechnik höher oder genau einen Meter ab Bezugsebene, dann bedarf es keiner weiterer Maßnahmen. Trotzdem sind die entsprechenden Sicherheitsabstände bzgl. des Umgreifens zu beachten. Sollte es vorhersehbar sein an gewissen Stellen bei Stetigförderern, dass Be- und Entladestellen missbräuchlich als Zugang zu Gefahrbereichen benutzt werden können, muss der Zugang in Übereinstimmung mit einer Risikoabschätzung verhindert oder erschwert werden. Natürlich sollte sichergestellt sein, dass der Mitarbeiter durchaus eine Möglichkeit hat in die Anlage zu kommen. Eine optimale Lösung ist immer ein gesicherter Zugang ohne Anreiz zur Manipulation.

Wenn die Höhe der Lastein-/Lastausschleusstelle maximal 0,5 m beträgt und die Sicherheitsabstände nach EN 13857 übereinstimmen, sind keine weiteren Schutzmaßnahmen erforderlich D.h. auch die Fördertechnik kann <1m sein. Sollten die Maße davon abweichen müssen weitere sicherheitstechnische Maßnahmen ergriffen werden.

 

 

Passende Produkte