... welche Sicherheitsabstände zum Schutz der oberen und unteren Gliedmaßen nötig sind?

 

Obere Gliedmaßen

  1. Wenn die Länge einer schlitzförmigen Öffnung ≤ 65 mm ist, wirkt der Daumen als Begren-zung und der Sicherheitsabstand kann auf 200 mm reduziert werden.
  2. Die Abmessungen der Öffnungen e entsprechen der Seite einer quadratischen, dem Durchmesser einer kreisförmigen und der kleinsten Abmessung einer schlitzförmigen Öffnung.
  • Für Öffnungen > 120 mm müssen die Sicherheitsabstände beim Hinüberreichen über schützende Konstruktionen angewendet werden.
  • Die stärkeren Linien in der Tabelle grenzen das Körperteil ab, das durch die Größe der Öffnung eingeschränkt wird.
  • Alle Schutzeinrichtungen sind so auszustatten und anzuordnen, dass keine Veränderung der Sicherheitsabstände stattfindet. Die angegebenen Maße sind unter der Voraussetzung ermittelt worden, dass keine Hilfsmittel wie Kisten, Stühle oder Leitern zum Erreichen der Gefahrenstelle verwendet werden.
  • Für die Festlegung der notwendigen Sicherheitsabstände ist eine Risikobeurteilung nach DIN EN ISO 12100 durchzuführen.
  • Liegen die Tabellenwerte für a, b oder c zwischen zwei Werten, sind die Werte anzuwenden, die das höhere Sicherheitsniveau ergeben.

 

 

Sicherheitsabstände beim Hinaufreichen

 

 

 

 

Bevor Sicherheitsabstände bestimmt werden, die Personen am Erreichen von Gefährdungsbereichen hindern, ist es notwendig zu entscheiden, ob Werte für hohes oder niedriges Risiko verwendet werden. Deshalb muss eine Risikobeurteilung (siehe ISO 12100) durchgeführt werden. Niedrige Risiken ergeben sich nur durch Gefährdungen, wie z.B. Reibung oder Abrieb, bei denen Langzeitschäden oder irreversible Schäden des Körpers nicht vorhersehbar sind.

Niedriges Risiko          Hohes Risiko
h ≥ 2500 mm                 h ≥ 2700 mm

oder andere sicherheitstechnische Maßnahmen.

 

Untere Gliedmaßen

  1. Wenn die Länge einer schlitzförmigen Öffnung ≤ 75 mm ist, kann der Sicherheitsabstand auf ≥ 50 mm reduziert werden.
  2. Der Wert bezieht sich auf „Zehenspitze bis zum Knie“.
  3. Der Wert bezieht sich auf „Zehenspitze bis zum Schritt“.

Schlitzförmige Öffnungen mit 
e > 180 mm und quadratische oder kreisförmige Öffnungen mit
e > 240 mm ermöglichen den Zugang des ganzen Körpers.

 

Abstände zum Verhindern des freien Zuganges durch die unteren Gliedmaßen

Eine zusätzlich schützende Konstruktion kann verwendet werden, um den freien Zugang der unteren Gliedmaßen unter vorhandenen schützenden Konstruktionen einzuschränken. Für dieses Verfahren beziehen sich die in diesem Anhang angegebenen Abstände auf die Höhe vom Boden oder der Bezugsebene zur 

schützenden Konstruktion. Dieses Verfahren bietet begrenzten Schutz, in vielen Fällen können andere Verfahren geeigneter sein.
Anmerkung: Diese Abstände sind keine Sicherheitsabstände, und zusätzliche Vorsichtsmaßnahmen könnten erforderlich sein, um den Zugang einzuschränken.

 

Behinderung der freien Bewegung unter schützenden Konstruktionen

Diese Tabelle enthält Abstände für besondere Fälle, in denen der Zugang der unteren Gliedmaßen für die in aufrechter Körperhaltung verbleibende Person ohne jegliche zusätzliche Hilfe behindert ist.
Wo ein Risiko durch Ausrutschen oder Missbrauch besteht, kann die Anwendung der in der Tabelle angegebenen

Werte ungeeignet sein.
Es sollte keine Interpolation zwischen den Werten dieser Tabelle durchgeführt werden. Wenn die Höhe h bis zur schützenden Konstruktion zwischen zwei Werten liegt, sollte der Abstand für den höheren Wert von h angewendet werden.

 

 

 

 

 

Das könnte Sie auch interessieren:

Wussten Sie schon...

 

 

Passende Produkte