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regeln die Mindestvorschriften für Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer bei der Arbeit. Die Umsetzung in nationales Recht erfolgt durch die Betriebssicherheitsverordnung, kurz „BetrSichV", welche Ende 2011 in Kraft getreten ist. Die Betriebssicherheitsverordnung sieht unter anderem auch vor, dass Gefährdungsbeurteilungen und technische Prüfungen vor dem erstmaligen Verwenden von Arbeitsmitteln und in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden.
Mit unserem Dienstleistungsangebot unterstützen wir Sie gerne bei allen Schritten:
Prüfung von Neumaschinen
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser und gesetzlich vorgeschrieben! In der Betriebssicherheitsverordnung wird im §3 festgelegt, dass der Betreiber einer Maschine vor der ersten Benutzung eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen hat und dass eine CE-Kennzeichnung an der Maschine nicht von dieser Pflicht entbindet. Unsere Mitarbeiter arbeiten stetig mit den aktuellen Gesetzen und unterstützen Sie gerne mit individuellen Leistungen zur Prüfung von neuen Maschinen auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen.
Wiederkehrende Prüfungen
Sicherheitstechnische Einrichtungen an Maschinen sind in den meisten Fällen verschleißbehaftete Bauteile. Um die Sicherheit der Maschine auf lange Zeit zu gewährleisten fordert die Betriebssicherheitsverordnung eine regelmäßige, wiederkehrende Prüfung der sicherheitstechnischen Einrichtungen. Dies wird in zwei Bereiche, Ordnungsprüfungen und technische Prüfungen unterteilt. Gerne unterstützen wir Sie bei dieser Aufgabe mit Wissen und technischen Prüfgeräten.
Schulung Ihrer Mitarbeiter
Nur wenn man es versteht, kann man es auch anwenden. Mit einem, über die Jahre gewachsenen Angebot an Schulungen und Seminaren zeigen wir Ihren Mitarbeiter den Stand der Technik und informieren über aktuelle, gesetzliche Bestimmungen. Dabei passen wir unsere Schulungen auf die individuellen Bedürfnisse Ihrer Mitarbeiter und die durch Ihre Maschinen auftretenden Schwerpunkte an.
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