info@ssp.de.com
+49 7424 98 049-0
Seminar Karriere Ansprechpartner Impressum Datenschutz
Bestandsschutz
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) fordert eine wiederkehrende Betrachtung der Maschine oder Anlage im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung. Einmal nach der erstmaligen Bereitstellung ist nicht ausreichend sondern erstreckt sich über die gesamte Dauer seiner Bereitstellung. Die Anforderungen an Sicherheit- und Gesundheitsschutz von Maschinen und Anlagen richten sich dabei grundsätzlich nach dem Stand der Technik für Neumaschinen.
Bei Gefährdungsbeurteilungen unterstützen wir Betreiber genauso wie bei der Betrachtung und Einstufung Ihres Projektes oder Umbaus. Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen ob es sich um eine wesentliche Veränderung handelt und unterstützen Sie bei allen nachfolgenden Schritten des Konformitätsbewertungsverfahrens.
Amtsblatt der EU: C2752 Punkt 2.1. Ein Produkt, an dem erhebliche Veränderungen oder Überarbeitungen vorgenommen wurden, um die ursprüngliche Leistung, Verwendung oder Bauart zu verändern, kann als neues Produkt angesehen werden. Die Person, die die Veränderungen vornimmt, wird dann zum Hersteller mit den entsprechenden Verpflichtungen.
Produktsicherheitsgesetz/9. ProdSV (Maschinenverordnung) Interpretationspapier zum Thema "Wesentliche Veränderung von Maschinen"
Prozesszuhaltung mit RFID - HOLDX R
Sicherheitszuhaltung mit RFID - ATOM
Sicherheitszuhaltung amGard pro
Sicherheitszuhaltung tGard
Diese Website verwendet Cookies, um Ihr Nutzungserlebnis zu verbessern. Wenn Sie unsere Website benutzen möchten, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Sie haben zudem die Möglichkeit zu entscheiden, welche Cookies gesetzt werden sollen und welche nicht.
Sitzungs-Cookie
Google Maps
Mit diesem Cookie stimmen Sie zu, dass Google Maps geladen werden darf.
Youtube
Hiermit werden Videos von Youtube (Google) eingebunden.
Matomo
Cookies zur Auswertung von Seitenaufrufen etc.
Google Analytics
SalesViewer
Daten werden geladen...