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Lassen Sie uns das Thema Trennende Schutzeinrichtungen genauer betrachten.
Die Hauptfunktion eines Schutzzauns oder einer trennenden Schutzeinrichtung besteht darin, den Zugang zum Gefahrenbereich zu verhindern. Außerdem sollen potenzielle Gefahren, wie das Herausschleudern von Gegenständen durch die Maschine, abgewehrt werden.Ein Schutzzaun erfordert daher immer eine CE-Kennzeichnung, wenn dieser separat von der in Betrieb zunehmenden Maschine in Verkehr gebracht wird. Beim gemeinsamen Verkauf mit der Maschine gilt jedoch nur deren CE-Kennzeichnung, und der Zaun erhält keine eigene CE-Konformität.
Hierfür müssen wir einen Blick auf die Bestimmungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG werfen. Diese Richtlinie beschreibt in Anhang V Punkt 7, welche Sicherheitsbauteile eine CE-Kennzeichnung erhalten. Gemäß dieser Richtlinie erhalten fertige Sicherheitsbauteile, die separat in Verkehr gebracht werden, eine CE-Kennzeichnung.
Ein Sicherheitsbauteil wird nach Maschinenrichtlinie wie folgt definiert:
Standardgemäß wird bei der Einführung einer Maschine im Rahmen der Risikobeurteilung nicht nur die Notwendigkeit einer trennenden Schutzeinrichtung festgelegt, sondern auch die konkrete Auslegung. So wird die Abmessungen der Höhe, Bodenfreiheit der Maschine und das Gittermaß überprüft. Diese Festlegungen erfolgen unter Berücksichtigung der ermittelten Gefährdungen gemäß einschlägigem Normen. Beispielsweise sind Normen wie DIN EN ISO 14120 oder die DIN EN ISO 13857 zu berücksichtigen. Denn anhand dieser Normen wird die Umhausung individuell geplant, um eine effektive Sicherheitsvorkehrung zu gewährleisten. Die überprüfte Umhausung ist Bestandteil des Sicherheitskonzept der Maschine und bekommt keine separate CE-Kennzeichnung.
Mit den innovativen und flexiblen Schutzzaunsystemen von SSP Safety System Products sind Sie auf der sicheren Seite. Gerne unterstützen wir Sie bei der Auslegung. Sie möchten mehr wissen, dann kontaktieren Sie uns gerne.
Bei der Planung und dem Bau von normativ trennende Schutzeinrichtung gibt es verschiedene Szenarien, die bestimmen, wer für die Konstruktion verantwortlich ist und ob der Zaun eine CE-Kennzeichnung erhält. Diverse Szenarien bezüglich der CE-Kennzeichnung des Zauns sind auch im „Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG“ des BMAS in §411 beschrieben.
Szenario 1: Maschinenhersteller übernimmt die Planungsverantwortung In diesem Szenario liegt die Verantwortung für die Konstruktion und den Bau des Sicherheitszauns beim Maschinenhersteller. Der Zaunhersteller agiert hier als verlängerte Werkbank und fertigt den Zaun nach den Vorgaben des Maschinenbauers. Da der Zaun vollständig nach den Spezifikationen des Maschinenherstellers gebaut wird, erhält er keine eigene CE-Kennzeichnung. Dieses Szenario trifft auf die meisten Kunden von SSP zu.
Hier übernimmt der Zaunhersteller selbst die Verantwortung für die Konstruktion und den Bau des Sicherheitszauns. Die Zaunelemente werden speziell für bestimmte Anwendungen oder Maschinentypen entwickelt und separat den Markt gebracht. Da der Zaunhersteller die komplette Verantwortung trägt, erhält der Zaun eine CE-Kennzeichnung.
Szenario 3: Einzelne Bauteile ohne Sicherheitsfunktion In diesem Fall geht es um die Bereitstellung von einzelnen Bauteilen für Sicherheitszäune oder um Kombinationen von Bauteilen, die keine Sicherheitsfunktion haben. Da diese Bauteile nicht als vollständiger Zaun mit Sicherheitsfunktion gelten, erhalten sie keine CE-Kennzeichnung.
Bei SSP bieten wir Ihnen maßgeschneiderte Lösungen, die genau auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt sind. Ob Sie einen Schutzzaun gemeinsam mit Ihrer Maschine oder als separates System vertreiben möchten – wir stehen Ihnen mit professioneller Beratung zur Seite
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