... was der Unterschied zwischen einer Prozesszuhaltung und einer Sicherheitszuhaltung ist?

 

DIN EN ISO 14119:2014 beschreibt die Funktion einer verriegelt trennenden Schutzeinrichtung mit Zuhaltung. Ihr Zweck ist es, eine trennende Schutzeinrichtung in der geschlossenen Position so zu halten, sodass: 

 

  •    die Maschine nicht in Betrieb sein kann, wenn die Schutzeinrichtung nicht geschlossen und zugehalten ist   
  •    die trennende Schutzeinrichtung so lange zugehalten bleibt, bis kein Verletzungsrisiko mehr besteht             

Federkraft betätigt - Tür zugehalten

Federkraft betätigt - Tür zugehalten

Energie EIN entsperrt - Tür entsperrt

Energie EIN entsperrt - Tür entsperrt

Energie EIN betätigt - Tür zugehalten

Energie EIN betätigt - Tür zugehalten

Energie AUS entsperrt - Tür entsperrt

Energie AUS entsperrt - Tür entsperrt

 

Aufgrund dieser Anforderungen ist es wichtig, zwischen einer  Prozesszuhaltung  und einer  Sicherheitszuhaltung zu differenzieren, denn es bestehen signifikante Unterschiede in der Wirkungsweise. Während eine Prozesszuhaltung nach dem Arbeitsstromprinzip spannungslos geöffnet ist, funktioniert eine Sicherheitszuhaltung nach dem Ruhestromprinzip und ist somit ohne Spannung geschlossen, da der Betätiger mit Federkraft festgehalten wird. Bei einer  Prozesszuhaltung kommt hingegen ein Elektromagnet zum Einsatz. Dadurch wird die Tür, oder ein ähnlicher Zugang über Magnetkraft zugehalten.
Wird der Magnet nicht mehr bestromt, kann die   Prozesszuhaltung folglich umgehend öffnen. Verliert die Anlage also z. B. wegen eines Stromausfalls die Spannung, könnte die Tür sofort geöffnet werden, während Bewegungen im Inneren der Anlage noch austrudeln. Aus diesem Grund müssen bei dem Einsatz von Prozesszuhaltungen stets die Nachlaufzeit und somit die Berechnung des Sicherheitsabstands zur Gefahrenstelle (vgl. Seite 6/7) Berücksichtigung finden. Stark vereinfacht lässt sich sagen, dass bei Anlagen mit langer Nachlaufzeit Sicherheitszuhaltungen eingesetzt werden und bei kurzer Nachlaufzeit Prozesszuhaltungen zum Einsatz kommen. Konkret wird in der C-Norm für Verpackungsmaschinen, der DIN EN 415-5:2010-04 in Abschnitt 5.2.2.1.7 die Anhaltezeit genauer definiert. Kommt die Anlage innerhalb einer Sekunde nach dem Öffnen der trennenden Schutzeinrichtung zum Stillstand, so kann meistens eine Prozesszuhaltung verwendet werden.  

 

 

 

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